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Dienstag, 3. Juni 2014

Milliardenschweren Kampagne gegen Transparenz

Ohne Transparenz kein Vertrauen beim Verbraucher. Die Gentechnik-Lobby verhindert seit Jahren mit milliardenschweren Kampagnen und viel Einfluss auf die amerikanische Lebensmittelbehörde Food and Drug Administration eine solche Kennzeichnungspflicht in den USA.

Internationale Konzerne wie Monsanto und Syngenta wollen nun auch das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) nutzen, um in Europa amerikanische Verhältnisse einzuführen, sprich: die Kennzeichnung abzuschaffen.

Dabei wollen sie auf einen sprachlichen Trick zurückgreifen. Indem sie die Kennzeichnung als “Handelshemmnis” (“trade barrier”) bezeichnen, gilt diese nun als Ballast, den ein Freihandelsabkommen abschaffen sollte.
Mehr dazu hier: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ttip-abkommen-zwischen-eu-und-usa-wie-die-gentech-lobby-freihandelsgespraeche-ausnutzt-1.1811693


—-- c4harry

Donnerstag, 3. April 2014

Saatgut-Konzentration

Laut EU-Kommission ist der europäische Saatgutmarkt kleinstrukturiert und wird von „7000 klein- und mittelständischen Unternehmen“ versorgt. Die Sorge der Zivilgesellschaft, dass die geplante EU-Saatgutverordnung die Konzentration des Saatgutmarktes in den Händen weniger Konzerne fördern würde, sei unbegründet.

Das ist falsch. Eine neue Studie zeigt: Beim Gemüsesaatgut kontrollieren nur fünf Konzerne 95 Prozent des europäischen Marktes, und auch bei anderen Pflanzen schreitet die Konzentration ungebremst voran. Schon jetzt führt dies zu einer bedrohlichen Abnahme der Kulturpflanzenvielfalt und steigenden Preisen für Saatgut.

Die gute Nachricht ist, dass der Umweltausschuss des EU-Parlaments die Sorge der Zivilgesellschaft teilt und sich bereits für eine komplette Überarbeitung des Verordnungsvorschlags durch die Kommission ausgesprochen hat. Die Chancen stehen gut, dass auch der Agrarausschuss den Vorschlag ablehnen wird.



—-- c4harry

Donnerstag, 13. März 2014

Druck auf Gabriel: Demo am 22. März für Energiewende

In den Chefetagen der Energiekonzerne dürfte der Sekt für den April schon kalt stehen: Dann will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel seine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Kabinett beschließen lassen. Kommt der Entwurf durch, haben RWE, Eon und Vattenfall Grund zum Feiern: Die Energiewende wird ausgebremst. Fast alle Kohlekraftwerke bleiben für die nächsten 15 Jahre am Netz. Und auch der Atomausstieg wird wieder in Frage gestellt.

Wir haben Großes vor, um das zu verhindern. Und damit unser Plan gelingt, brauchen wir Sie! Am 22. März 2014 wollen wir mit zehntausenden Menschen auf die Straße gehen – und zwar zeitgleich in München und sechs weiteren Landeshauptstädten!

Die Ministerpräsident/innen der Länder sind die Einzigen, die Gabriel noch aufhalten können. Unter ihnen gibt es große Bedenken gegenüber Gabriels Plänen. Nun wollen wir dafür sorgen, dass sie Gabriel die Stirn bieten.

Deshalb: Kommen Sie bitte am Samstag, den 22. März nach München zu unserer bunten und vielfältigen Demonstration. Diese organisieren wir zusammen mit dem BUND, .ausgestrahlt und den Naturfreunden Deutschland sowie Bündnispartnern vor Ort.

Ort: Auftaktkundgebung am Windrad Fröttmaning, München (U6 nahe Allianz-Arena)
Zeit: Samstag, 22. März 2014, 12 Uhr

Die Demos werden nur dann ein Erfolg, wenn sich jetzt sehr viele Menschen in die Mobilisierung reinhängen. Helfen Sie mit und rühren Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis die Werbetrommel für die Demos.


—-- c4harry

Sonntag, 9. März 2014

TTIP stoppen

Die geplanten Handels- und Investitionsabkommen mit den USA und Kanada – TTIP und CETA – sind ein Anschlag auf demokratische Rechte und Schutzvorschriften beiderseits des Atlantiks. Aber noch ist es nicht so weit! Selbst Befürworter/innen geben zu: TTIP steht auf der Kippe.

Das wollen wir nutzen. Im Frühjahr steht die Europawahl an und kein/e Politiker/in will sich dem Unmut der Bürger/innen aussetzen. Daher möchten wir gemeinsam mit Ihnen die Folgen der Abkommen für die Menschen zum Top-Thema im Wahlkampf machen.

Bewegte Bilder erreichen unsere Köpfe und Herzen am wirksamsten. Wir würden uns freuen, wenn es in diesem Jahr Ihre Bilder sind, die bei der EU-Wahl den Unterschied machen.

Machen Sie mit beim Video-Wettbewerb – oder motivieren Sie filmende Bekannte zur Teilnahme:

Hier finden Sie alle Informationen rund um den Wettbewerb




—-- c4harry

Samstag, 21. Dezember 2013

Gentechnik: Merkel-Wachsformulierung

Der von CDU, CSU und SPD unterzeichnete Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung enthält kein ausdrückliches Verbot für Anbau und Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen.

Entsprechende Passagen, die auf Verlangen von SPD und CSU in vorangegangenen Entwürfen noch enthalten waren, wurden bei den Schlussverhandlungen von den Parteivorsitzenden gestrichen.

"Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der Grünen Gentechnik an," stellt der Koalitionsvertrag fest (S. 123/24), doch auf konkrete politische Maßnahmen haben sich die Parteien nicht verständigen können. Der von CSU und SPD gewünschte Satz: "Wir lehnen dementsprechend den Anbau, die Freisetzung und die Zulassung gentechnisch veränderter Sorten in Deutschland und Europa im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ab" ist im unterschriebenen Vertrag nicht mehr vorhanden.

Die künftige Bundesregierung will sich erneut für eine "Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gen-veränderten Pflanzen gefüttert wurden" einsetzen. Schon die Vorgänger-Regierungen hatten diese Forderung bei der EU in Brüssel vorgetragen - allerdings ohne Erfolg. Es fehlte an der Unterstützung anderer Mitgliedsstaaten und den erforderlichen Mehrheiten - und es ist kaum zu erwarten, dass sich daran etwas ändert.

Eine erweiterte Kennzeichnung, die Milch, Fleisch, Eier und andere tierische Produkte im Hinblick auf Futtermittel aus gv-Pflanzen einschließt, hätte erhebliche Auswirkungen für Landwirte und Lebensmittelwirtschaft. So müsste etwa Milch dann je nach verwendeten Futtermitteln getrennt eingesammelt und in den Molkereien verarbeitet werden. Praktikable Konzepte, wie eine solche Kennzeichnung mit angemessenem Aufwand und ohne viel Bürokratie täuschungssicher zu überwachen wäre, gibt es bisher nicht.

In ihrem Koalitionsvertrag will die neue Bundesregierung zudem an der "Nulltoleranz" für in der EU nicht zugelassene gv-Pflanzen und der "Saatgutreinheit" festhalten. Auch diese Entscheidungen fallen nicht in Berlin, sondern in Brüssel.

Bei den zukünftigen Abstimmungen im EU-Ministerrat - etwa bei Zulassungsanträgen für gv-Pflanzen - ist Deutschland weiterhin auf keine einheitliche Linie festgelegt. Wie schon in den vergangenen Jahren könnte Deutschland vor allem bei Import-Zulassungen für gv-Lebens- und Futtermittel aus Nicht-EU-Ländern zustimmen, bei Anbau-Zulassungen sich dagegen enthalten.

Da andere Länder sich ähnlich verhalten, enden Abstimmungen ohne die nach den EU-Verträgen erforderliche qualifizierte Mehrheit. In solchen Fällen muss dann die EU-Kommission entscheiden und - falls die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind - den Zulassungsantrag genehmigen.

Welche Linie die neue Bundesregierung fährt, könnte schon bald deutlich werden. Im Januar müssen die EU-Landwirtschaftsminister über die Anbauzulassung für den von den US-Unternehmen Pioneer Hi-Bred und Dow AgroScience entwickelten gv-Mais 1507 (Bt‑Protein gegen Schädlinge) abstimmen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die EU-Kommission verpflichtet, eine Entscheidung herbeizuführen.

Jahrelang hatte sie das Verfahren ruhen lassen, doch nun liegt den Ministern der Vorschlag der Kommission vor, den 1507-Mais unter bestimmten Auflagen für den Anbau in der EU freizugeben. Ursprünglich sollten schon die EU-Umweltminister am 13. Dezember entscheiden, doch Frankreich und Deutschland - mit dem Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene Regierungsbildung - haben darauf gedrängt, die Abstimmung zu verschieben.

Es könnte somit, wenn auch nicht mehr rechtzeitig zur Aussaat 2014, erneut ein gv-Mais für den Anbau in der EU zugelassen werden. Wie sich Deutschland dann verhält, ist im Koalitionsvertrag nicht festgelegt. 2009 hatte die damalige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) für den MON810-Mais im Alleingang ein nationales Anbauverbot verhängt und sich dabei auf neue wissenschaftliche Erkenntnis über mögliche Umweltgefahren berufen.

Auch in der neuen Bundesregierung beansprucht die CSU das Landwirtschaftsministerium. (Quelle: transgen)

c4harry sagt: da das Merkek-Regime offensichtlich nicht gewillt und in der Lage ist, Leben und Gesundheit der Menschen und Tiere in Deutschland zu schützen, bleibt nur der massive Widerstand, der schon bisher alle Versuche verhindert hat, das Land mit Gentechnik zu überschwemmen. Es gibt viele Möglichkeiten: Feldbegehung, Boykott von Gentechnik-Produkten, ...


—-- c4harry

Dienstag, 3. September 2013

Atomausstieg

51 Prozent der Bevölkerung sind mit dem lahmen Abschalttempo unzufrieden. .ausgestrahlt ruft deshalb dazu auf, die Forderung „Mehr Tempo beim Atomausstieg!“ bei Wahlkampfveranstaltungen aller Parteien hochzuhalten - denn nahezu alle Parteien werden sich ohne Druck von unten in dieser Frage kaum engagieren:

http://www.ausgestrahlt.de/mitmachen/mehr-tempo


—-- auf iPhone erstellt c4harry

Dienstag, 16. Juli 2013

Vorsicht vor Halbwahrheiten aus Brüssel!

In Sachen Saatgutrechtsreform bekommt man aus Brüssel derzeit leider mitunter Halbwahrheiten und falsche Informationen über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission http://www.saatgutkampagne.org/PDF/Saatgut_KOM_Entwurf_DE.pdf zu lesen, auch in Mails und Dokumenten von deutschen Abgeordneten. Wir kontrastieren anonymisierte Zitate mit quellenbasierten Gegendarstellungen.

Gerne können Sie uns weitere Statements zuleiten, wir würden im Rahmen der Möglichkeiten dazu Stellung nehmen und ggf. auch die AutorInnen um eine weitere Stellungnahme bitten. Diese Information steht vollständig unter http://www.saatgutkampagne.org/PDF/Vorsicht_vor_Halbwahrheiten.pdf

1. Lediglich eine Vereinfachung von zwölf Richtlinien zu einer Verordnung?

Halbwahr: „Zunächst ist das Ziel dieser neuen Verordnung, 12 derzeit parallel bestehende Richtlinien zusammenzufassen und den Rechtsrahmen somit zu vereinfachen.“

Klarstellung: (…) der Regelungsbereich wird ausgeweitet, etwa auch die bäuerliche Saatgutproduktion für den Eigenbedarf wird nunmehr erfasst. Diese hat eine erhebliche Bedeutung für saatguterzeugende Betriebe.

2. Wer wird von der Saatgutverordnung betroffen sein?

Falsch: „Nachdem die Europäische Kommission ihren Vorschlag nun am 6. Mai offiziell vorgestellt hat, ist klar, dass Klein- und Hobbygärtner, sowie kleine Unternehmen von der neuen Verordnung nicht betroffen sein sollen.“ Auch falsch „Kleine Landwirte und Hobbygärtner dürfen ihr Saatgut weiterhin ohne Registrierung handeln und tauschen.“

Richtig ist vielmehr, dass Privatpersonen („Hobbygärtner“) von Auflagen betroffen sein können, und dass alle in der Saatgutproduktion erwerbsmäßig tätigen Unternehmer von der Saatgutverordnung betroffen sein werden. Der maßgebliche englische Text des Verordnungsvorschlages bestimmt in Art. 2(d) lediglich, dass die Verordnung nicht angewendet werden soll auf Pflanzenvermehrungsmaterial, „exchanged in kind between persons other than professional operators“, d.h. nur dann nicht, wenn es um geldlosen Austausch zwischen Amateuren geht. Sobald aber Geld ins Spiel kommt oder Saatgut beruflich erzeugt wird, soll die Verordnung greifen!

a) Privatpersonen betroffen!

Auch Hobbygärtner, die auf Saatgut-Tauschbörsen ihr Saatgut gegen ein Entgelt anbieten, würden künftig Auflagen unterliegen: auf den Saatguttütchen müsste nach Art. 36,1(b) künftig der Hinweis „für Nischenmärkte bestimmtes Material“ stehen; die bereitgestellten Mengen müssen dokumentiert werden. Weitere Regeln bezüglich Verpackung, Kennzeichnung und Vermarktung behält sich die EU-Kommission in einem delegierten Rechtsakt vor (Art. 36,3).

b) Bäuerliche Betriebe und Gartenbaubetriebe mit Saatguterzeugung betroffen

Als „Unternehmer“ gilt nach Artikel 3, Satz 6 des Verordnungsvorschlages jede „natürliche oder juristische Person, die in Bezug auf Pflanzenvermehrungsmaterial berufsmäßig zumindest eine der folgenden Tätigkeiten ausführt: (a) Erzeugung; (b) Züchtung; (c) Erhaltung; (d) Angebot von Dienstleistungen; (e) Bewahrung, einschließlich Lagerung, und (f) Bereitstellung auf den Markt.“
Demnach wären beispielsweise auch Landwirte oder Gärtner, die für ihren eigenen Betrieb Saatgut herstellen, mit der Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial beruflich befasst (weil sie eine der Tätigkeiten ausüben) und müssten die Auflagen nach Art. 7 und 8 erfüllen, sie wären für eine lange Liste von Punkten bezüglich dieser Erzeugung zuständig (Art. 7 a – h) (...)

3. Zulassung traditioneller Sorten historisch und geografisch beschränkt

Halbwahr: „Auch sollen traditionelle Sorten keineswegs verboten oder behindert werden, sondern für diese wird es vereinfachte Genehmigungsverfahren und Ausnahmeregelungen geben.“

Richtig: „Ausnahmeregelungen für traditionelle Sorten“ werden in Artikel 57 vorgenommen, wo es um die „Registrierung von Sorten mit einer amtlich anerkannten Beschreibung“ geht. (…) Doch hier werden nur die sog. Erhaltungssorten aufgegriffen und ihre Zulassung an eine vorherigen Verfügbarkeit auf dem Markt geknüpft. Der Antragssteller muss also beweisen, dass eine Sorte bereits auf dem Markt war. Zudem darf ihr Saatgut nur in der „Ursprungsregion“ vermehrt werden. Zudem: der Zulassungskanal für neue Vielfaltssorten als sog. Amateursorten oder „Sorten für besondere Bedingungen“ entfällt nach dem Kommissionsvorschlag.(...)

4. Ausnahmen für Nischensorten gelten nur für Kleinstbetriebe
(...)
5. Neue Chancen für bäuerliche Hofsorten und Landrassen fraglich
(...)
6. Zum Verhältnis von Saatgutverordnung und Sortenschutz
(...)
7. Zum Verhältnis von Gentechnik und Saatgutverordnung
(...)
Andreas Riekeberg, Kampagne für Saatgut-


Alle weiteren Informationen zur Petition erhalten Sie unter diesem Link:

http://www.openpetition.de/petition/online/saatgutvielfalt-in-gefahr-gegen-eine-eu-saatgutverordnung-zum-nutzen-der-saatgut-industrie



—-- auf iPhone erstellt c4harry

Dienstag, 21. August 2012

Naturschutzverbände protestieren gegen verfrühte Waldrodungen am Wurmberg hinter dem Rücken der Öffentlichkeit

Braunlage. Die Naturschutzverbände BUND, NABU und LBU des Landkreises Goslar protestieren gegen die am Montag begonnenen Waldrodungen des Niedersächsischen Forstamts Bad Lauterberg am Wurmberger Kaffeehorst, siehe Foto des BUND. Hier sollen offenbar hinter dem Rücken der Öffentlichkeit Fakten geschaffen werden, noch bevor die rechtlichen Verfahren abgeschlossen sind, so die Verbände. Sogar die Zufahrtsstraße wurde gesperrt, sodass kein Journalist zu den Rodungen vordingen kann.

Dieses Vorgehen ist kein guter Stil und rechtlich höchst fragwürdig, denn weder ist der Ratsbeschluss der Stadt Braunlage zum Bebauungsplan ausgelegt worden noch ist die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen (es liegt noch nicht einmal das Protokoll des
Erörterungstermins vor!) noch ist das Planfeststellungsverfahren der Seilbahnen abgeschlossen.

Auch über dem Termin wurde die Öffentlichkeit offenbar getäuscht, denn es wurde stets von einem Beginn der Arbeiten am 3. September gesprochen. Die Heimlichkeit des Vorgehens des Forstamtes, das offenbar mit dem Landkreis Goslar abgestimmt wurde, lässt nicht Gutes ahnen, so die Verbände. Der BUND lässt derzeit die Rechtslage durch einen Juristen prüfen.

BUND-Kreisgruppe Goslar, Knut Haverkamp, 1. Vorsitzender 0171/11 31 841
NABU-Kreisgruppe Goslar, Mathias Kumitz, 1. Vorsitzender, 0152/56 195
LBU Niedersachsen, BI Goslar, Heinz Severitt, Sprecher, 05321/855 69


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